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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen

ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle

weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Kunden

bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden

bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote

gerichtet, so ist der Anbietende mindestens 14 Tage ab Zugang des

Angebotes daran gebunden.

3. Preis

Alle von uns genannten Preise sind inklusive MWSt. zu verstehen. Sollten

sich für die Kalkulation relevante Kostenstellen (z.B.: für Materialien, Energie,

Transporte, Fremdarbeiten. Finanzierung etc.) verändern, so sind wir

berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Die Ware ist sofort zu bezahlen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem

Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in

gesetzlicher Höhe zu berechnen.

5. Vertragsrücktritt

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag

berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die

Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages

oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens

zu berechnen. Wir sind von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen

entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen

oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen

zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom

Vertrag zurückzutreten.

6. Lieferung, Transport. Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung oder Montage.

Für den Transport bzw. Zustellung werden die tatsächlich aufgewendeten

Kosten in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand

berechnet.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug),

sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware

entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des

Bruttorechnungsbetrages pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen.

Weitres trägt der Kunde sämtliche angefallenen Versandkosten. Gleichzeitig

sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder

nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten

und die Ware anderweitig zu verwerten.

7. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde

all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen

ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten,

Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu

einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde

nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

9. Geringfügige Leistungsänderungen

Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen

unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt.

10. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit

ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit unsererseits. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit

hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der

Geschädigte zu beweisen. Die in diesen Geschäftsbedingungen

enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz

gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle

eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem

Produkthaftungsgesetz.

11. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind

ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der

Fehler unsererseits grob fahrlässig verschuldet wurde.

12. Gewährleistung

Für Mängel der Waren leisten wir nach den folgenden Bestimmungen 24

Monate lang Gewähr. Tuningteile sind kurzlebige Hochleistungsteile und

daher von der Gewährleistung ausgenommen.

12.1. Alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort nach

Kenntniserlangung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, Weiterverarbeitung,

sonstiger Veränderung oder Veräußerung durch den Kunden oder von

ihm beauftragte Dritte schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten

des Kaufmanns gemäß den §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf den Ersatz schadhafter Teile,

jedoch nicht auf Fremdarbeitszeit und Folgeschäden.

12.2. Mangelhafte Ware werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder

zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen oder durch Gutschrift

vergüten.

12.3. Beanstandete Ware ist uns zur Prüfung kostenfrei einzusenden. Im

Falle begründeter Mängelrüge tragen wir die Kosten der Nachbesserung,

sowie sämtliche Versandkosten.

12.4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel zurückzuführen

ist auf für die Ware geltende Bedienungs-, Wartungs-. Pflegeund

Einbauvorschriften, um geeignete oder unsachgemäße Verwendung,

fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürlichen Verschleiß sowie

vom Käufer oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand.

13. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben

bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Warenrücknahme sind

wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch

Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen

und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder

kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel

mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen

Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht

verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder

verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere

für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

14. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges,

die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie

zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

Wenn der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der

Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,00 zu bezahlen.

15. Forderungsabtretungen

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung

nicht abgetreten werden.

17. Schiedsvereinbarung

17.1. Alle Rechtsstreitigkeiten aus dem gegenständlichen Kaufvertrag,

insbesondere aus den Titeln der Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtum

und Verkürzung über die Hälfte, sind unter Ausschluss des ordentlichen

Gerichtswegs durch ein Schiedsgericht zu entscheiden. Das Schiedsgericht

besteht aus drei Mitgliedern. Jeder Vertragspartner bestimmt ein Mitglied

des Schiedsgerichts. Die beiden bestimmten Mitglieder bestimmen ein drittes

Mitglied zum Vorsitzenden. Im Übrigen finden bezüglich des schiedsgerichtlichen

Verfahrens die einschlägigen Bestimmungen der österreichischen

Zivilprozessordnung (§§ 577ff ZPO) Anwendung.

18. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen

personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns

automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Pläne, Skizzen

oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,

Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum;

der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder

Verwertungsrechte.

19. Sorgfaltspflicht

Der Käufer hat Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an im

öffentlichen Straßenverkehr, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend

in den KFZ - Papieren eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche

des Käufers oder Dritten gegen den Verkäufer aus Unfällen jeglicher Art

sind ausdrücklich ausgeschlossen. Fahrzeuge, die mit Teilen ausgerüstet

wurden, welche zu Sportzwecken bzw. für den Export in Länder außerhalb

Österreich vorgesehen sind, dürfen nicht am öffentlichen Straßenverkehr

teilnehmen. Motorsportteile sind Hochleistungsprodukte und teilweise

nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

wir sind

leistung .

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